Wohnraumanpassung für die Pflege: Zuschuss nach § 40 SGB XI

Viele Stürze und Pflegesituationen entstehen nicht durch die Erkrankung allein, sondern durch eine Wohnung, die nicht mehr zum Bedarf passt: eine Badewanne statt einer ebenerdigen Dusche, eine steile Treppe, fehlende Haltegriffe. Die Pflegekasse unterstützt solche Umbauten finanziell.
Was zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
- Einbau eines Treppenlifts
- Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche
- Verbreiterung von Türen für Rollstuhl oder Rollator
- Rampen anstelle von Stufen
- Haltegriffe in Bad und Flur
- Anpassung der Höhe von Waschbecken oder Toilette
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann sich der Gesamtzuschuss entsprechend erhöhen.
Wie wird der Zuschuss beantragt?
Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt, meist zusammen mit einem Kostenvoranschlag und einer Begründung, warum die Maßnahme im konkreten Pflegealltag notwendig ist. Wichtig: Der Umbau sollte erst nach Bewilligung beginnen, da nachträgliche Anträge oft nicht mehr anerkannt werden.
Wie wir dabei unterstützen
Weil wir Ihren Alltag zu Hause aus der täglichen Pflege kennen, können wir gut einschätzen, welche Anpassungen wirklich helfen - und diese Beobachtungen für Ihren Antrag bei der Pflegekasse in Worte fassen.
Passende Leistungen
Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.
Wir sind unter anderem in Bonames, Gallus und Niederursel für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.
Fragen zu Ihrer persönlichen Situation?
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