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Leistungen

Kostenlose Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Frankfurt

Viele Familien wissen zu Beginn nicht, welche Leistungen möglich sind und was die Pflegekasse übernimmt. Unsere Pflegeberatung bringt Ordnung in diese Fragen.

Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Wir übernehmen diese Beratungsbesuche fachkundig und unkompliziert - und beantworten dabei gerne auch alle weiteren Fragen rund um die Pflege.

Wer muss den Beratungsbesuch wahrnehmen?

Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für alle Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und keinen professionellen Pflegedienst zur Grundpflege einsetzen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist er halbjährlich fällig, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Was der Beratungsbesuch beinhaltet

  • Prüfung der aktuellen Pflegesituation
  • Beratung zu Pflegegrad und Antragstellung
  • Einordnung von Leistungen nach SGB V und SGB XI
  • Informationen zu Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
  • Bescheinigung für die Pflegekasse

Auch unabhängig von der Pflichtberatung

Auch unabhängig von der Pflichtberatung stehen wir für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung: zu Pflegegrad, Antragstellung, Leistungen nach SGB V und SGB XI sowie zur Organisation der passenden Versorgung.

Pflegeberatung in Frankfurt: einfach organisiert

Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Beratungstermin, damit das Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird - der Termin findet bei Ihnen zu Hause in Frankfurt statt.

Pflichttermin einfach organisiert

Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Beratungstermin, damit das Pflegegeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird.

Häufige Fragen zu Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI

Wer muss den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI wahrnehmen?

Alle Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen und keinen professionellen Pflegedienst zur Grundpflege einsetzen.

Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?

Das Pflegegeld kann gekürzt werden oder entfallen. Wir helfen, das zuverlässig zu vermeiden.

Wie oft ist der Beratungsbesuch fällig?

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Kostet die Beratung etwas?

Nein, der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI wird von der Pflegekasse getragen und ist für Sie kostenfrei.

Findet die Beratung bei mir zu Hause statt?

Ja, wir kommen zu Ihnen nach Hause in Frankfurt und Umgebung.

Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI in Frankfurt gesucht?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – die Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

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