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Pflege Ratgeber16. August 2026

Rentenversicherung für pflegende Angehörige: Rentenansprüche durch Pflege aufbauen

Illustration: Sanduhr mit Sand, daneben Euro-Münze, Schutzschild und Dokument

Wer über Jahre einen Angehörigen pflegt, schränkt häufig den eigenen Beruf ein oder gibt ihn ganz auf. Dass dadurch später eine Lücke in der Rente entsteht, ist eine verbreitete Sorge. Das Gesetz sieht hier einen Ausgleich vor: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie pflegen nicht erwerbsmäßig, also zum Beispiel als Angehörige, Nachbarin oder Freund.
  • Sie pflegen regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
  • Neben der Pflege arbeiten Sie höchstens 30 Stunden in der Woche.
  • Sie beziehen noch keine Vollrente wegen Alters.

Wie die Beiträge berechnet werden

Die Höhe der Beiträge hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person und davon ab, ob Sie Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination beziehen. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Beiträge aus, die die Pflegekasse für Sie einzahlt. Sie selbst müssen dafür nichts bezahlen.

So kommen Sie zu Ihrem Anspruch

In der Regel stellt die Pflegekasse Ihnen nach der Einstufung einen Fragebogen zu Ihrem Pflegeumfang zu. Füllen Sie ihn sorgfältig aus. Sie erhalten später von der Rentenversicherung einen Nachweis über die gezahlten Beiträge. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von der Pflegekasse oder einer Beratungsstelle der Rentenversicherung informieren.

Auch wenn ein ambulanter Pflegedienst Teile der Pflege übernimmt, bleibt der Anspruch auf Rentenbeiträge meist bestehen, sofern Ihre eigene Pflegezeit die Voraussetzungen erfüllt. AA Pflegedienst in Frankfurt erklärt Ihnen im Erstgespräch gerne, wie sich Angehörigenpflege und professionelle Hilfe sinnvoll kombinieren lassen.

Passende Leistungen

Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Entlastung für Angehörige und Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.

Wir sind unter anderem in Bergen-Enkheim, Hausen und Ostend für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.

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