Ambulanter Pflegedienst in Frankfurt am MainTelefon: 06109 7159222Für unsere Kundinnen und Kunden täglich erreichbarMitglied im Fachverband
Logo AA Pflegedienst GmbH
Pflege Ratgeber23. August 2026

Pflegesachleistungen: Höchstbeträge für die ambulante Pflege im Überblick

Illustration: Schutzschild mit Haken im Zentrum, umgeben von Euro, Haus, Stethoskop und Dokument

Pflegesachleistungen sind die Leistungen, mit denen die Pflegekasse die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes übernimmt. Anders als beim Pflegegeld wird das Geld nicht an die Familie ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet seine Einsätze direkt mit der Kasse ab.

Höchstbeträge pro Monat

  • Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistungen, aber der Entlastungsbetrag kann dafür genutzt werden
  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro

Was damit bezahlt wird

Pflegesachleistungen decken die Grundpflege ab - etwa Körperpflege, Hilfe beim Anziehen, Toilettengängen und bei der Nahrungsaufnahme - sowie Betreuungsleistungen und Hilfen im Haushalt. Medizinische Leistungen wie Medikamentengabe oder Wundversorgung gehören nicht dazu; sie werden vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.

So rechnet es sich

Jede Leistung des Pflegedienstes hat eine festgelegte Vergütung. Der Pflegedienst erstellt einen Kostenvoranschlag, aus dem Sie sehen, wie viel vom Höchstbetrag ausgeschöpft wird. Übersteigen die Leistungen den Betrag, zahlt die Familie den Rest selbst. Bleibt etwas übrig, kann es anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Gut zu wissen

  • Der Pflegedienst darf nur Leistungen abrechnen, die vorher vertraglich vereinbart wurden.
  • Sie können Einsätze jederzeit anpassen, wenn sich der Bedarf ändert.
  • Eine Zuzahlung zu Leistungen der Behandlungspflege kann bei der Krankenkasse anfallen, nicht bei der Pflegekasse.

AA Pflegedienst stellt Ihnen im kostenlosen Erstgespräch in Frankfurt einen verständlichen Kostenvoranschlag zusammen, damit Sie vorher wissen, was auf Sie zukommt.

Passende Leistungen

Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.

Wir sind unter anderem in Nieder-Erlenbach, Fechenheim und Niederrad für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.

Fragen zu Ihrer persönlichen Situation?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

AnrufenNachricht