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Pflege Ratgeber20. August 2026

Pflegegrad 4 und 5: Leistungen bei schwerster Pflegebedürftigkeit

Illustration: Treppendiagramm mit allen fünf Stufen, umgeben von Pflegebett, Euro, Hand mit Herz und Herz

Die Pflegegrade 4 und 5 beschreiben eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind bei fast allen alltäglichen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen; bei Pflegegrad 5 kommen oft besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung hinzu. Mit der richtigen Planung ist auch dann eine Versorgung zu Hause möglich.

Leistungen im Vergleich

  • Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegeld, bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 5: 990 Euro Pflegegeld, bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistungen
  • Bei beiden Graden: 131 Euro Entlastungsbetrag monatlich
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro im Jahr

Hilfsmittel und Wohnumfeld

Bei hohem Pflegebedarf sind technische Hilfsmittel unverzichtbar: ein Pflegebett mit höhenverstellbarem Lattenrost, Anti-Dekubitus-Matratzen, Lifter für Transfers oder ein Pflegerollstuhl. Viele dieser Hilfsmittel kann der Hausarzt verordnen; die Kasse übernimmt sie in der Regel bis auf eine gesetzliche Zuzahlung. Auch Umbauten im Bad können bezuschusst werden.

Mehrere Hände, ein Plan

Eine Rundum-Versorgung zu Hause gelingt meist nur im Team: Der Pflegedienst übernimmt die Grund- und Behandlungspflege, Angehörige sichern die Zeiten dazwischen, die Tagespflege oder ein Betreuungsdienst entlastet stundenweise. Wichtig ist, dass alle Beteiligten miteinander sprechen und die Aufgaben klar verteilt sind.

Beratungseinsatz bei Pflegegeld

Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Er dient der Qualitätssicherung und liefert praktische Hinweise.

AA Pflegedienst in Frankfurt übernimmt auch umfangreichere Versorgungen und stimmt sich eng mit Ärzten, Angehörigen und Hilfsmittelversorgern ab. Im Erstgespräch klären wir, welche Einsätze nötig sind und wie sich alles realistisch organisieren lässt.

Passende Leistungen

Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Entlastung für Angehörige und Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.

Wir sind unter anderem in Niederrad, Schwanheim und Bonames für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.

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