Ambulanter Pflegedienst in Frankfurt am MainTelefon: 06109 7159222Für unsere Kundinnen und Kunden täglich erreichbarMitglied im Fachverband
Logo AA Pflegedienst GmbH
Pflege Ratgeber19. August 2026

Pflegegrad 3: Leistungen bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Illustration: Pflegekraft und Seniorin vor einem Treppendiagramm mit drei hervorgehobenen Stufen, dazu Euro, Dokument und Herz

Mit Pflegegrad 3 gilt die Selbstständigkeit als schwer beeinträchtigt. Betroffene brauchen täglich Unterstützung - bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei der Mobilität oder in der Orientierung. Für viele Familien ist das der Punkt, an dem sich allein gestemmte Pflege kaum noch durchhalten lässt.

Leistungen bei Pflegegrad 3

  • Pflegegeld: 599 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro im Jahr
  • Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel wie das Pflegebett und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung

Was das im Alltag bedeutet

Mit Sachleistungen bis zu 1.497 Euro lässt sich eine regelmäßige Versorgung durch den Pflegedienst gut abdecken - zum Beispiel tägliche Körperpflege, Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen sowie Unterstützung im Haushalt. Wer zusätzlich Angehörige hat, die einen Teil übernehmen, kann Sachleistungen und Pflegegeld kombinieren.

Entlastung für Angehörige einplanen

Pflege auf diesem Niveau ist körperlich und seelisch anstrengend. Planen Sie bewusst Auszeiten ein: Mit dem gemeinsamen Jahresbetrag lässt sich eine Ersatzpflege während Urlaub oder Krankheit finanzieren; die Tagespflege kann zusätzlich einzelne Wochentage abdecken.

Gut zu wissen

Bei reinem Pflegegeldbezug ist bei Pflegegrad 3 halbjährlich ein Beratungseinsatz Pflicht. Die Pflegekasse kann sich bei einer Veränderung des Zustands auf Antrag für einen höheren Pflegegrad erneut prüfen lassen.

AA Pflegedienst begleitet Familien in Frankfurt von der Planung der Einsätze bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse. Rufen Sie uns an - das Erstgespräch ist kostenlos.

Passende Leistungen

Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI und Entlastung für Angehörige. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.

Wir sind unter anderem in Sachsenhausen, Nieder-Erlenbach und Fechenheim für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.

Fragen zu Ihrer persönlichen Situation?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

AnrufenNachricht