Pflegebett und technische Pflegehilfsmittel beantragen: So klappt es mit der Pflegekasse

Wer zu Hause gepflegt wird, braucht oft mehr als nur einen guten Pflegedienst: Ein höhenverstellbares Pflegebett erleichtert das Aufstehen, schont den Rücken der Pflegenden und beugt Druckgeschwüren vor. Viele Familien wissen nicht, dass die Pflegekasse solche Hilfsmittel bezahlt.
Technische Pflegehilfsmittel
Zu den technischen Pflegehilfsmitteln zählen etwa das Pflegebett, Lagerungshilfen, Toilettenstühle, Hausnotruf und Aufstehhilfen. Die Pflegekasse - je nach Hilfsmittel auch die Krankenkasse - stellt sie zur Verfügung oder leiht sie aus. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass das Hilfsmittel die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.
So gehen Sie vor
- Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die Notwendigkeit und lassen Sie sich eine Verordnung ausstellen.
- Wenden Sie sich an die Pflegekasse oder ein Sanitätshaus, das einen Vertrag mit ihr hat.
- Lassen Sie sich die Bedienung zu Hause genau erklären und zeigen.
- Fragen Sie nach Wartung und Rückgabe, falls das Hilfsmittel nur geliehen ist.
Kosten
Für technische Pflegehilfsmittel zahlen Versicherte in der Regel zehn Prozent der Kosten dazu, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Viele Hilfsmittel werden leihweise überlassen, sodass keine Anschaffungskosten entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.
Verbrauchsprodukte nicht vergessen
Für Produkte, die verbraucht werden - zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen -, gibt es einen monatlichen Betrag der Pflegekasse. Er wird meist über Lieferanten abgerechnet und kann bei Bedarf direkt bestellt werden.
AA Pflegedienst unterstützt Familien in Frankfurt dabei, den richtigen Bedarf zu erkennen, und stimmt sich bei Bedarf mit Hausarzt und Sanitätshaus ab.
Passende Leistungen
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