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Pflege Ratgeber24. August 2026

Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege seit Juli 2025

Illustration: Kreislauf-Pfeile als Sinnbild für den gemeinsamen Betrag, umgeben von Euro, Kalender, Haus und Bett

Zum 1. Juli 2025 wurden zwei Leistungen der Pflegeversicherung zusammengelegt, die zuvor getrennt behandelt wurden: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Beide speisen sich seitdem aus einem gemeinsamen Jahresbetrag - das macht die Nutzung flexibler, aber auch erklärungsbedürftig.

Was sich geändert hat

Früher gab es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zwei getrennte Budgets, die nur eingeschränkt miteinander verrechnet werden konnten. Heute stehen Versicherten ab Pflegegrad 2 insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Wie viel davon für die eine oder andere Leistung ausgegeben wird, entscheiden Sie selbst. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist weggefallen.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege - der Unterschied

  • Verhinderungspflege: Eine Ersatzpflegekraft übernimmt zu Hause, wenn die private Pflegeperson verhindert ist - wegen Urlaub, Krankheit oder einer anderen Verhinderung. Möglich für bis zu acht Wochen im Jahr.
  • Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person wird für eine begrenzte Zeit in einer stationären Einrichtung betreut, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt. Ebenfalls bis zu acht Wochen im Jahr.

Praktische Hinweise

  • Beantragen Sie die Leistung vorab bei der Pflegekasse.
  • Heben Sie Rechnungen und Nachweise auf - die Kasse erstattet in der Regel gegen Beleg.
  • Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt.
  • Planen Sie Auszeiten frühzeitig, weil Plätze in Kurzzeitpflege oft schnell vergeben sind.

Eine Verhinderungspflege zu Hause kann auch ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. AA Pflegedienst in Frankfurt berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und hilft beim Antrag.

Passende Leistungen

Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Verhinderungspflege nach SGB XI und Betreuung & hauswirtschaftliche Unterstützung. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.

Wir sind unter anderem in Nied, Sachsenhausen und Nieder-Erlenbach für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.

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