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Pflege Ratgeber12. Juli 2026

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: Was er ist und wie er hilft

Pflegeberaterin erklärt einer Familie den Entlastungsbetrag am Tisch

Viele Familien in Frankfurt wissen gar nicht, dass ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag zusteht - und lassen ihn ungenutzt verfallen. Dabei kann er den Pflegealltag spürbar erleichtern.

Wer hat Anspruch?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) zu, die zu Hause versorgt werden - unabhängig davon, ob zusätzlich Pflegesachleistungen oder Pflegegeld bezogen werden.

Wofür kann er genutzt werden?

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Betreuungsangebote im Alltag
  • Anerkannte Angebote zur Entlastung von Angehörigen
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege

Verfällt der Betrag, wenn er nicht genutzt wird?

Nicht genutzte Beträge können innerhalb bestimmter Fristen ins Folgejahr übertragen werden, verfallen danach aber endgültig. Es lohnt sich also, frühzeitig zu klären, welche Leistungen darüber abgerechnet werden können.

AA Pflegedienst prüft gemeinsam mit Ihnen, ob und wie sich der Entlastungsbetrag für hauswirtschaftliche Unterstützung oder Betreuung in Frankfurt einsetzen lässt.

Passende Leistungen

Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI und Entlastung für Angehörige. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.

Wir sind unter anderem in Bockenheim, Heddernheim und Praunheim für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.

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