Alltagsbegleiter und Betreuungsgruppen: Den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wird in vielen Familien nicht oder nur teilweise genutzt - dabei steht er jedem Menschen mit Pflegegrad zu, auch mit Pflegegrad 1. Er ist dafür gedacht, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Teilhabe zu ermöglichen.
Wofür der Betrag eingesetzt werden kann
- Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz oder eingeschränkter Alltagskompetenz
- Alltagsbegleiter, die Spaziergänge, Arztbesuche oder Einkäufe begleiten
- Hauswirtschaftliche Hilfe, etwa beim Putzen, Wäschewaschen oder Kochen
- Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
- Bei Pflegegrad 2 bis 5 auch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes - ausgenommen Selbstversorgung wie Körperpflege
So funktioniert die Abrechnung
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Die Leistungserbringer müssen dafür nach Landesrecht anerkannt sein. Reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein; viele Anbieter rechnen auch direkt ab, sodass Sie nur den Differenzbetrag zahlen. Nicht genutzte Beträge können angespart werden und verfallen nach einer begrenzten Frist - die genauen Fristen erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Ist der Anbieter anerkannt und wird der Betrag akzeptiert?
- Wie werden die Betreuungskräfte geschult?
- Gibt es feste Ansprechpersonen und verlässliche Zeiten?
- Passt der Stundensatz zum Budget?
AA Pflegedienst in Frankfurt zeigt Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie sich der Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen lässt. So fließt das Geld dahin, wo es im Alltag am meisten bringt.
Passende Leistungen
Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Betreuung & hauswirtschaftliche Unterstützung und Entlastung für Angehörige. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.
Wir sind unter anderem in Harheim, Griesheim und Nordend für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.
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