Pflegezeit und Familienpflegezeit: Beruf und Pflege vereinbaren

Ein Elternteil wird pflegebedürftig - und zugleich läuft der eigene Beruf weiter. Das deutsche Recht kennt mehrere Möglichkeiten, Arbeit und Pflege zu verbinden. Die Begriffe klingen ähnlich, unterscheiden sich aber deutlich in Dauer und Voraussetzungen.
Pflegezeit: bis zu sechs Monate
Mit der Pflegezeit können Beschäftigte sich für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch gilt gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten, und es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Die Pflegezeit muss dem Arbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich angekündigt werden.
Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate
Die Familienpflegezeit erlaubt eine teilweise Freistellung für bis zu 24 Monate, wobei die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen muss. Sie gilt bei Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten und muss acht Wochen vorher angekündigt werden.
Finanzielle Hilfe
Während der Freistellung entfällt in der Regel ein Teil des Gehalts. Wer Pflegezeit oder Familienpflegezeit nimmt, kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen, um den Verdienstausfall abzufedern.
Tipps für die Praxis
- Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Personalabteilung und dem Betriebsrat.
- Lassen Sie sich die Pflegebedürftigkeit der Angehörigen bescheinigen.
- Prüfen Sie, welche Aufgaben ein ambulanter Pflegedienst übernehmen kann, damit Sie weniger Zeit freinehmen müssen.
AA Pflegedienst in Frankfurt unterstützt Sie dabei, die Pflege so zu organisieren, dass Sie nicht alles allein stemmen müssen. Im Erstgespräch rechnen wir mit Ihnen durch, welche Einsätze sinnvoll sind.
Passende Leistungen
Zu diesem Thema gehört bei uns unter anderem Entlastung für Angehörige. Mehr dazu finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite.
Wir sind unter anderem in Heddernheim, Praunheim und Zeilsheim für Sie da – die vollständige Übersicht finden Sie auf unserer Seite zu den Einsatzgebieten.
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