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Verhinderungspflege nach SGB XI

Die Verhinderungspflege nach SGB XI ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, wenn sie beispielsweise im Urlaub sind, krank werden oder kurzfristig verhindert sind. In dieser Zeit übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung und Versorgung der pflegebedürftigen Person zu Hause. Die Unterstützung kann flexibel geplant werden und sorgt dafür, dass die gewohnte Pflege zuverlässig weitergeführt wird. So bleiben Pflegebedürftige gut versorgt, während Angehörige entlastet werden.

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